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Rechtliche Dokumente

Allgemeine Geschäftsbedingungen euroSIP (B2B)

Stand: 25. August 2026 Dokumentversion: 2026-08-25.1

1. Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsunterlagen

  1. Anbieter ist die euroSIP GmbH, Gartenfelder Strasse 29, 13599 Berlin, Deutschland, vertreten durch den Geschäftsführer Phillip Rohwerder, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg (Berlin) unter HRB 287981 B (nachfolgend "euroSIP").
  2. Das Angebot richtet sich ausschliesslich an Unternehmer im Sinne des Paragraphen 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
  3. Es gelten in dieser Reihenfolge: individuelles Angebot/Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, AVV, aktuelle Preisliste und diese AGB.

2. Vertragsschluss und Bereitstellung

  1. Produktdarstellungen sind kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt mit der bestätigten Portalbuchung ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit elektronischer Auftragsbestätigung oder Bereitstellung zustande.
  2. Die Bestätigung weist Produkt, Lizenzart, Anzahl, Laufzeit, Einzel- und Gesamtpreis, Wirksamkeitszeitpunkt und gegebenenfalls geänderte Nutzer aus.
  3. Neue Leistungen und Upgrades beginnen am ausgewiesenen sekundengenauen Zeitpunkt. Zugangsdaten werden nur einmal angezeigt und sind sicher zu verwahren.

3. Lizenzarten und Preise

  1. euroSIP CONNECT ist eine Gerätelizenz. Sie kostet je Lizenz und Monat 3,90 EUR netto bei 24 Monaten, 4,90 EUR bei 12 Monaten oder 5,90 EUR bei einem Monat Laufzeit.
  2. euroSIP BASIS ist eine Workspace-Lizenz. Sie kostet je Lizenz und Monat 5,90 EUR netto bei 24 Monaten, 6,90 EUR bei 12 Monaten oder 7,90 EUR bei einem Monat Laufzeit.
  3. euroSIP PRO ist eine Workspace-Lizenz. Sie kostet je Lizenz und Monat 8,90 EUR netto bei 24 Monaten, 9,90 EUR bei 12 Monaten oder 10,90 EUR bei einem Monat Laufzeit.
  4. euroSIP PREMIUM ist eine Workspace-Lizenz. Sie kostet je Lizenz und Monat 13,90 EUR netto bei 24 Monaten, 14,90 EUR bei 12 Monaten oder 15,90 EUR bei einem Monat Laufzeit.
  5. Die EU-Festnetz- und Mobilflat ist ein gesondertes, nutzerbezogenes Workspace-Add-on. Sie kostet je Zuordnung und Monat 9,90 EUR netto bei 24 Monaten, 10,90 EUR bei 12 Monaten oder 11,90 EUR bei einem Monat Laufzeit.
  6. Fax+ ist ein tenantweites Add-on. Es kostet je Tenant und Monat 4,90 EUR netto bei 24 Monaten, 5,90 EUR bei 12 Monaten oder 6,90 EUR bei einem Monat Laufzeit.
  7. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Massgeblich bleibt der bei Bestellung gespeicherte Vertragspreis.

4. CONNECT-Gerätelizenz

  1. CONNECT umfasst eine SIP-Registrierung, eine interne Durchwahl, optionale externe Erreichbarkeit durch Rufnummernrouting, kostenlose interne Gespräche, DTMF-Relay nach RFC 4733 (historisch RFC 2833) mit SIP-INFO-Fallback, T.38 sowie eine einfache Rufumleitung, auch zeitverzögert auf ein externes Ziel.
  2. CONNECT ist technisch auf genau einen parallelen Gesprächskanal begrenzt. Ein weiterer Versuch wird mit Besetzt abgewiesen. Das Limit kann nicht durch eine Kundenkonfiguration deaktiviert werden.
  3. Nicht enthalten sind Softphone-/WebRTC-Logins, Voicemail, CTI, CRM, TAPI, ACD-Agentenfunktionen, Gesprächsaufzeichnung und Flatrates. Eine aktive CONNECT-Lizenz schaltet jedoch das tenantweite AI Voice Studio nach Absatz 5 frei.
  4. CONNECT kann nicht in BASIS, PRO oder PREMIUM upgegradet werden. Eine andere Nutzung erfordert eine gesonderte Workspace-Lizenz.

5. Workspace-Leistungen

  1. BASIS enthält die vereinbarten Telefonanlagenfunktionen, Standard- Callcenter-Werkzeuge, das tenantweite AI Voice Studio und die technische Gesprächsaufzeichnung nach Abschnitt 10. Eine Verbindungsflatrate ist nicht enthalten.
  2. PRO enthält alle BASIS-Leistungen und eine nutzerbezogene Flatrate für reguläre Sprachverbindungen in das deutsche Festnetz und deutsche Mobilfunknetze.
  3. PREMIUM enthält alle PRO-Leistungen sowie erweiterte Callcenter-Werkzeuge, insbesondere Live-KPI-Dashboards und detaillierte Statistiken.
  4. Die früheren Produkte DE-Festnetz-Flat, DE-Festnetz-/Mobilfunk-Flat, internationale Flat, Profi-ACD, Gesprächsaufzeichnung und AI Voice Studio sind nicht separat buchbar. Davon unberührt bleibt die gesondert buchbare EU-Festnetz- und Mobilflat nach Abschnitt 7.
  5. Eine Mailbox nimmt höchstens zehn Minuten je Nachricht und insgesamt höchstens 120 Minuten auf. Der Tenant-Admin kann eine tenantweite Aufbewahrung von einer Woche, zwei Wochen, einem Monat, sechs Monaten, neun Monaten, 360 Tagen oder einem Jahr festlegen; voreingestellt ist eine unbegrenzte Aufbewahrung. Nach Fristablauf werden auch ungelesene Nachrichten gelöscht. Der zusätzliche E-Mail-Versand sollte daher aktiviert werden.
  6. AI Voice Studio ist tenantweit ohne gesonderten Monatspreis verfügbar, sobald mindestens eine euroSIP-Lizenz aktiv ist. Enthalten sind 100 beauftragte KI-Ansagengenerierungen je lokalem Abrechnungsmonat und Tenant. Ein technisch endgültig fehlgeschlagener Auftrag wird nicht angerechnet. Die Zahl gespeicherter Ansagen ist nicht begrenzt; die im Portal ausgewiesenen Grenzen je Text, Audiodatei und Ansagedauer bleiben bestehen.

6. Mindestbestände und Upgrades

  1. BASIS und CONNECT haben keine Mindestabnahme.
  2. PRO muss je Tenant entweder mit mindestens zwei Lizenzen oder gar nicht bestehen. Ein Bestand von genau einer PRO-Lizenz ist unzulässig.
  3. PREMIUM muss je Tenant entweder mit mindestens fünf Lizenzen oder gar nicht bestehen. Ein Bestand von einer bis vier PREMIUM-Lizenzen ist unzulässig.
  4. Erlaubt sind BASIS zu PRO/PREMIUM und PRO zu PREMIUM. Das Upgrade gilt sofort, behält die bisherige Laufzeit der jeweiligen Lizenz bei und startet diese Laufzeit am Upgradezeitpunkt neu. Ein Wechsel in eine kürzere Laufzeit findet beim Upgrade nicht statt.
  5. Die Auswahl der betroffenen Nutzer und alle Preis-/Laufzeitänderungen werden vor der verbindlichen Bestätigung vollständig angezeigt.

7. Flatrate, Kanäle und Fair Use

  1. Die in PRO und PREMIUM enthaltene Deutschland-Flat ist an den lizenzierten Nutzer gebunden und umfasst ausschliesslich reguläre deutsche Ortsnetz-Festnetz- und Standard-Mobilfunkrufnummern. Deutsche Sonder-, Service-, Shared-Cost-, Premium-, Mehrwert-, Auskunfts- und Kurzwahlnummern sind nicht umfasst.
  2. Ein PRO/PREMIUM-Workspace ist technisch auf höchstens zwei parallele Sprachkanäle für Gespräch, Makeln, Rückfrage oder Dreierkonferenz begrenzt.
  3. Die EU-Festnetz- und Mobilflat kann je Nutzer mit aktiver BASIS-, PRO- oder PREMIUM-Workspace-Lizenz höchstens einmal gebucht und zugewiesen werden. Sie ist eine eigene Vertragsposition mit eigener Mindestlaufzeit.
  4. Die EU-Flat umfasst ausschliesslich reguläre Ortsnetz-Festnetzrufnummern und Standard-Mobilfunkrufnummern in genau diesen 27 Staaten: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
  5. Nicht zur EU-Flat gehören insbesondere Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen, Liechtenstein, Island, Türkei, Niederländische Antillen und alle weiteren nicht in Absatz 4 genannten Staaten und Gebiete. Eine zufällige Namens- oder Vorwahlübereinstimmung begründet keine Flatabdeckung.
  6. Von allen Flatrates ausgenommen sind Rufweiterleitungen, Callthrough, Fax-/Datenverbindungen, Satellitenziele sowie Premium-, Toll-Free-, Shared-Cost-, Personal-Number-, Special-, Vote-, Short-Code-, Non-Voice-, Info-Service-, Innovative-, Rescue-, NSN-, National-Rate-, Bahnauskunfts- und Corporate-Network-Ziele. Ausgeschlossen sind auch spanische Servicenummern mit den Vorwahlen 34901, 34902 und 34908 sowie vergleichbare nationale Sondervorwahlen. Solche Verbindungen werden nach Preisliste berechnet oder können gesperrt sein.
  7. Mit mindestens einer aktiven euroSIP-Lizenz sind ein Faxprofil, Faxempfang, Fax2Mail, Portalversand und Faxjournal ohne separates Grundentgelt nutzbar. Fax+ ergänzt weitere Faxprofile, profilbezogene Mail2Fax-Allowlists sowie E-Mail- und PDF-Sendeberichte.
  8. Ausgehende Faxe werden unabhängig von BASIS, PRO, PREMIUM, EU-Flat oder einer sonstigen Sprachflat nach Ziel und Takt der jeweils gültigen Voice- Preisliste abgerechnet. Eine Sprachflat gilt niemals für Fax.
  9. Flatrates dienen der üblichen individuellen Geschäftskommunikation. Sie dürfen nicht für Callcenter- oder Vermittlungsverkehr, automatisierte Dialer, Roboteranrufe, Kaltakquise, Massen-Outbound-Marketing, Traffic-Pumping, Dauerverbindungen, Wiederverkauf oder die entgeltliche Überlassung an Dritte eingesetzt werden. Abweichende Callcenter-Nutzung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und eines passenden Verbindungstarifs.
  10. Ab 1.500 ausgehenden Gesprächsminuten eines Nutzers in einem Kalendermonat kann ein Prüfhinweis entstehen. Er ist kein automatisches Entgelt oder Inklusivlimit; Massnahmen erfordern eine dokumentierte Einzelfallprüfung.

8. Laufzeit, Kündigung und Lizenzzuordnung

  1. Die Mindestlaufzeit beträgt je nach Bestellung 1, 12 oder 24 Monate.
  2. Bei einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten muss die ordentliche Kündigung einen vollen Monat vor dem taggenauen Ende der Mindestlaufzeit eingehen. Wird die Frist versäumt, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils stillschweigend um genau einen weiteren Monat; für jedes folgende taggenaue Monatsende gilt wiederum eine Frist von einem Monat.
  3. Bei einer Mindestlaufzeit von einem Monat besteht keine gesonderte Kündigungsfrist. Die Kündigung muss jedoch vor dem taggenauen Endzeitpunkt eingehen; andernfalls verlängert sich der Vertrag um einen Monat.
  4. Kündigungen von PRO/PREMIUM sind nur zulässig, wenn danach der jeweilige Mindestbestand oder ein Bestand von null verbleibt.
  5. Eine vorgemerkte Kündigung kann bis zum Wirksamkeitszeitpunkt im Portal zurückgenommen werden.
  6. Das Löschen eines SIP-Kontos kündigt die bezahlte Lizenz nicht. Die Lizenz wird frei und kann einem neuen SIP-Konto zugeordnet werden. Eine Kündigung erfolgt gesondert in der Abrechnung.

9. Preise und Abrechnung

  1. Wiederkehrende Entgelte werden im ersten und letzten Monat anhand der tatsächlichen Leistungssekunden innerhalb des Kalendermonats anteilig berechnet.
  2. Verbindungsentgelte richten sich nach Ziel, Takt und der zum Gesprächsbeginn gültigen Preisliste. Flatgedeckte Verbindungen erscheinen mit 0,00 EUR.
  3. Fax-Verbindungsentgelte verwenden dieselbe Zielklassifizierung, denselben Takt und denselben Minutenpreis wie eine Sprachverbindung zum Faxziel, sind jedoch ausdrücklich niemals flatgedeckt.
  4. Geldwerte werden systemintern centgenau begrenzt und in Kundenansichten mit genau zwei Nachkommastellen ausgegeben.
  5. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.

10. Gesprächsaufzeichnung und Datenschutz

  1. Der Kunde ist Verantwortlicher für die von ihm veranlassten Aufzeichnungen. Vor der ersten Aktivierung muss der aktuelle Auftragsverarbeitungsvertrag ausdrücklich angenommen werden. Der AVV allein schafft keine Rechtsgrundlage für die Aufzeichnung.
  2. Die Richtlinie wird pro Workspace-Nebenstelle konfiguriert. Im Modus "Zustimmung vor Verbindung" wird die externe Person aktiv zur Tastenbestätigung aufgefordert; ohne Bestätigung findet keine Aufzeichnung statt. Im Modus "Agentensteuerung" fragt der Agent und startet nach Zustimmung mit *1; ein erneutes *1 beendet die Aufnahme.
  3. CONNECT kann keine Aufzeichnungsrichtlinie erhalten. Start-/Stopp- und Zustimmungsereignisse werden nachvollziehbar protokolliert.
  4. Aufnahmen werden authentifiziert verschlüsselt gespeichert. Die technische Voreinstellung beträgt 30 Tage, das technische Maximum 365 Tage. Der Kunde muss eine zweckangemessene kürzere Frist festlegen, wenn erforderlich.
  5. Abrufbare Gesprächsaufzeichnungen werden als MP3-Datei bereitgestellt.
  6. Beschäftigtendatenschutz, Mitbestimmung, Widerruf und Paragraph 201 StGB sind gesondert zu beachten. Es muss eine Gesprächsführung ohne Aufzeichnung möglich bleiben, soweit dies für Freiwilligkeit oder Rechtsgrundlage nötig ist.

11. Rufnummern, Portierung und Notruf

  1. Rufnummern und Rufnummernblöcke sind eigenständige Vertragspositionen. Ihre Zuordnung zu einem SIP-Ziel ändert den Rufnummernvertrag nicht.
  2. Eingehende Portierungen sind vorbehaltlich technischer/regulatorischer Verfügbarkeit für den Kunden kostenlos. Interne Carrierkosten sind keine Kundenpreise.
  3. Notruffähigkeit, Standortzuordnung und nomadische Nutzung richten sich nach dem gesonderten Notrufkonzept. Standortdaten sind aktuell zu halten.

12. Pflichten, Sicherheit und unzulässige Nutzung

  1. Der Kunde verwaltet Nutzer, Endgeräte, Rufweiterleitungen, Berechtigungen und starke Zugangsdaten. Kompromittierte Zugriffe sind unverzüglich zu sperren.
  2. Rechtswidrige Nutzung, Rufnummernmanipulation, Betrug, unzumutbare Werbung und Verletzungen von Rechten Dritter sind untersagt.
  3. SMS-Versand ist kein Bestandteil des Dienstes.

13. Verfügbarkeit und Haftung

  1. Verfügbarkeit, Wartungsfenster und Entstörzeiten ergeben sich aus Angebot oder SLA. Kundeneigener Internetzugang, Strom und Endgeräte sind nicht Teil der Leistung, soweit nicht anders vereinbart.
  2. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gilt die gesetzliche Haftung. Weitere Haftungsbegrenzungen müssen vor Verwendung anwaltlich formuliert und kontrolliert werden.

14. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Berlin.
  3. Änderungen dieser AGB, Preise oder Leistungen erfolgen nur nach der vertraglich und gesetzlich erforderlichen Information und Frist.